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Dorfgemeinschaftshaus

Bis auf Weiteres ist unser Dorfgemeinschaftshaus für private Buchungen nicht freigegeben.
Bei Rückfragen bitte eine E-Mail an kontakt@bindersbacher-brauchtum.de .

Im August 1936 fand in diesem neu gebauten Schulhaus zum ersten mal der Unterricht statt. Ab 1974 nutzte der Gesangverein Liederkranz das Gebäude als Sängerheim. Offiziell pachtete der Verein das ehemalige Schulhaus ab Januar 1981, führte einige Umbaumaßnahmen durch und stellte es auch als Dorfgemeinschaftshaus zur Verfügung. Im Jahr 2000 erfolgte die Einweihung des Erweiterungsbaus. Nach Auflösung des Gesangvereins kümmern wir uns nun seit August 2018 um das Gebäude.|bsa

Dies kann u.a. gerne für private Veranstaltungen gebucht werden. Ihre Anfragen können Sie an folgende E-Mail schicken:
kontakt@bindersbacher-brauchtum.de ODER martin.thomas@bindersbacher-brauchtum.de

An Räumlichkeiten stehen zur Verfügung:

Großer Saal

ca. 102 m², bietet Platz für 70 Personen (10 Tische, 70 Stühle)
mittels einer Trennwand Teilung in 2 Räume möglich, ca. 64 m² und ca. 38 m²

Küche

Ausstattung:
Spülmaschine, Elektroherd, Kühlschränke, Kaffeemaschine, Starkstromanschluss
Ess- und Kaffeegeschirr, Besteck, Gläser, Töpfe, Schüsseln

Toiletten


Nutzungsgebühren

Für die Nutzung des Saales, der Toilettenanlage sowie der Küche des Dorfgemeinschaftshauses fallen pro Veranstaltung folgende Gebühren an:
  Sommer Winter
für Mitglieder des Brauchtumvereins 50,00€ 80,00€
für Bürger/Einwohner von Bindersbach 100,00€ 130,00€
für auswärtige Nutzer 150,00€ 180,00€

Bei anderweitiger Nutzung (z. B. VHS) werden die Gebühren jeweils gesondert vereinbart.
Die Sommerzeit geht vom 1. April bis 30. September und die Winterzeit vom 1. Oktober bis 31. März. Zuzüglich zu den Nutzungsgebühren ist eine Reinigungspauschale in Höhe von 50,00 € für die Endreinigung des Hauses sowie eine Kaution in Höhe von 50,00 € fällig. Die Nutzungsgebühr ist vor der Veranstaltung an den Brauchtumverein in BAR zu entrichten. Die benutzten Räume sind am darauffolgenden Tag nach der Veranstaltung in einem besenreinen Zustand zu übergeben. Angefallener Müll sowie sämtliche mitgebrachten Gegenstände, etc. sind vom Nutzer ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. zu entfernen.
WLAN-Anschluss nicht vorhanden

Die Verfügbarkeit des Hauses entnehmen Sie bitte unserem Belege-Kalender.

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